Was sind die Voraussetzungen für eine Einblasdämmung?
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Was genau ist eine Einblasdämmung?
Die Einblasdämmung ist ein modernes Dämmverfahren, bei dem lose Dämmstoffe mit Hilfe einer Einblasmaschine unter hohem Druck in Hohlräume eingeblasen werden. Zum Einsatz kommt dabei ein flexibles Schlauchsystem, das die Einbringung des Dämmstoffs auch in schwer zugängliche Gebäudebereiche ermöglicht. Abhängig vom Bauteil und Material kommen unterschiedliche Techniken wie das Luftdruckverfahren oder ein Saug-/Druckverfahren zum Einsatz.
Das Ziel ist eine lückenlose Füllung der Hohlräume, um Wärmeverluste stark zu reduzieren und so den Wärmeschutz signifikant zu erhöhen. Im Gegensatz zu konventionellen Dämmplatten oder Rollen entfällt bei der Einblasdämmung ein aufwendiger Rückbau oder das Entfernen von Bekleidungen. Die Methode ist äußerst kosteneffizient, rasch umsetzbar und wird besonders bei der Altbausanierung zunehmend eingesetzt.
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Die Einblasdämmung ist nur dann sinnvoll, wenn dein Gebäude über geeignete Hohlräume verfügt. Typische Einsatzorte sind etwa zweischalige Außenwände, ungedämmte oberste Geschossdecken oder auch zugängliche Dachböden. Ohne diese Zwischenräume können die Dämmstoffe nicht eingebracht werden.
Entscheidend für die Durchführung ist außerdem ein ausreichender Zugang für die Einblasmaschine. Hierbei werden gezielte Einlassöffnungen gebohrt, die eine lückenlose Füllung ermöglichen. Diese Öffnungen sind meist klein und werden nach dem Einbringen des Dämmstoffs wieder professionell verschlossen.
Auch der Zustand des Mauerwerks ist wichtig: Der Feuchtegehalt sollte im Normbereich sein, das Material muss tragfähig und frei von Schäden sein. Sonst kann es zu Bauschäden oder Schimmelbildung kommen.
Die fachgerechte Verdichtung und Verarbeitung der Dämmstoffe muss durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Bei VARM setzen wir auf Verfahren, die den geltenden DIN-Normen entsprechen. Nur so sind langfristige Ergebnisse und eine mögliche staatliche Förderung über BAFA oder KfW gewährleistet.
Unterschied EFH & MFH:
das musst du wissen
Ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – der Ablauf der Einblasdämmung bleibt in der Grundstruktur gleich, doch im Detail gibt es Unterschiede. Bei einem EFH sind die Zugänglichkeit und Entscheidungswege meist unkomplizierter, sodass wir schneller starten und oft schon nach einem Tag fertig sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen
für Einblasdämmung
Bei der Umsetzung einer Einblasdämmung gelten in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben, die Hausbesitzer und Fachbetriebe gleichermaßen beachten müssen. Grundlage ist das seit 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere EnEV (Energieeinsparverordnung) ersetzt hat. Für jede nachträgliche Dämmmaßnahme sind bestimmte U-Werte – also Wärmedurchgangskoeffizienten – einzuhalten, um den Mindestwärmeschutz zu gewährleisten. Diese Werte variieren je nach Bauteil (z. B. Außenwand, Dachschräge, Geschossdecke) und sind zentraler Bestandteil von Fördervorgaben.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Brandschutzklasse der verwendeten Dämmstoffe. Je nach Einsatzort – zum Beispiel bei der Dämmung von Dachflächen oder Fassaden – müssen Materialien bestimmte Brandschutzeigenschaften besitzen. Mineralische Dämmprodukte wie Perlite oder Mineralwolle (also Steinwolle oder Glaswolle) erfüllen zum Beispiel hohe Anforderungen in Bezug auf Feuerwiderstand.
Auch die Wärmeleitfähigkeit, das Feuchteverhalten und die Recyclingfähigkeit sind rechtlich relevante Eigenschaften im Rahmen der Bauzulassung. Nur Dämmstoffe, die nach der Bauregelliste B bzw. der DIN 4108-10 klassifiziert und zugelassen sind, dürfen verbaut werden. Die DIN 4108-10 regelt unter anderem bauphysikalische Mindestanforderungen, die für den Wandaufbau, die Luftdichtheit und den Feuchteschutz beim Einblasverfahren essenziell sind.
Besonders wichtig: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Voraussetzung für eine Förderung durch das BAFA oder über den §35c EStG. Nur wenn ein zertifizierter Dämmtechnik-Fachbetrieb wie VARM die Arbeiten ausführt und dokumentiert, kann die Maßnahme offiziell anerkannt werden. Ein Blower-Door-Test ist oftmals Teil der vorgeschriebenen Qualitätssicherung, um Luftdichtheit und Dämmwirkung zu überprüfen.
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So funktioniert Einblasdämmung
Schritt 1: Prüfung & Vorbereitung
Vor der Dämmung prüfen unsere Experten mit Endoskop-Kamera, ob ein geeigneter Hohlraum vorhanden ist und legen das Bohrmuster fest. An definierten Stellen werden Löcher gebohrt. Sie öffnen den Zugang zum Hohlraum und dienen als Einblasöffnungen.
Schritt 2: Einblasen des Dämmmaterials
Das Dämmmaterial (z. B. Glaswolle, EPS oder Steinwolle) wird mit einer speziellen Einblasmaschine gleichmäßig in die Hohlräume gefüllt – ohne offene Stellen und mit dem richtigen Druck für optimale Dämmwirkung.
Schritt 3: Abschluss & Versiegelung
Nach der Befüllung werden alle Bohrlöcher fachgerecht verschlossen und auf Wunsch farblich an die Fassade angepasst – so bleibt die Optik Deines Hauses erhalten.
Einblasdämmung - der Allrounder
Die Einblasdämmung zählt zu den bevorzugten Dämmmethoden, da sie kostengünstig und einfach einzubringen ist. Die Durchführung dauert üblicherweise nur wenige Stunden und der Effekt ist sofort spürbar.
Klassische Dämmverfahren
- ab 20.000 €
- 5-10 Arbeitstage
- Stark invasiv
- Gerüst erforderlich
- Teilweise mit Genehmigung
Unsere Einblasdämmung
- ab 2.000 €
- In einem Tag installiert
- Minimalinvasiv
- Kein Gerüst
- Keine Genehmigung
Häufig gestellte Fragen zur Einblasdämmung
Hier findest Du alles Wichtige rund um Einblasdämmung – kompakt und verständlich erklärt.
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Mario Ziemann
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