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Dämmpflicht 2024: Alles, was Hausbesitzer wissen müssen

Was müssen Hausbesitzer über die Dämmpflicht wissen, besonders mit Blick auf Änderungen im Jahr 2024? In diesem Artikel erfährst du alles über die gesetzlichen Anforderungen zur Gebäudedämmung, einschließlich praktischer Hinweise zur Umsetzung und Informationen zu Ausnahmen. Zudem bieten wir einen Überblick über Fördermittel, die eine effiziente Isolierung finanziell erleichtern können.

Das Thema kurz und kompakt

  • Die Dämmpflicht ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit 1. November 2020 in Kraft ist und die Anforderungen an Gebäudedämmung regelt, jedoch mit wenigen Änderungen seit 2024.

  • Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse in Deutschland, um die finanzielle Last der Dämmung zu verringern, insbesondere durch Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche ausgeführt werden durch das BAFA und die KfW.

  • VARM bietet mit dem Einblasverfahren eine besonders effiziente Dämmung an. Spare mit uns bis zu 50 % Heizkosten und erhalte 20 % Förderung.

Dämmpflicht und das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die ‘Dämmpflicht’ ist ein zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude festlegt. Dieses Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft und bündelte frühere Gesetze zur Gebäudedämmung wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Obwohl das GEG 2024 in Kraft getreten ist, bleiben die grundlegenden Vorgaben zur Gebäudedämmung, wie sie bereits vorher bestanden, unverändert. Das bedeutet, dass die bestehenden GEG-Vorschriften weiterhin für Hausbesitzer gelten. Zum Beispiel müssen bei Fassadensanierungen, wenn mehr als 10 % der Fassade erneuert werden, die aktuellen Dämmvorschriften eingehalten werden.

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Bedeutung der Dämmpflicht für Hausbesitzer

Eine gute Wärmedämmung ist gut für die Umwelt und kann zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen führen. Dämmstoffe reduzieren den Energieverlust, indem sie den Wärmestrom minimieren, was durch Verringerung von Wärmeleitung, Konvektion und Strahlung erreicht wird. Die Dämmung der obersten Geschossdecke allein kann zu einer Energieeinsparung von bis zu 40 % führen. Wie hoch diese Einsparungen jedoch tatsächlich sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Unsere Experten beraten Hauseigentümer zu diesem Aspekt genau.

Es ist wichtig zu beachten, dass Hausbesitzer laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dazu verpflichtet sind, das Dach oder die oberste Geschossdecke zu dämmen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass alle Gebäude energieeffizient sind und zur Reduzierung des allgemeinen Energieverbrauchs beitragen.

Anwendungsbereiche der Dämmpflicht

Das GEG 2024 hat keine signifikanten Änderungen bezüglich der Anforderungen an die Gebäudedämmung im Vergleich zu früheren Regelungen vorgenommen. Es schreibt jedoch vor, dass Rohrleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen gedämmt sein müssen, um Wärmeverluste zu verhindern.

Kerndämmungen, die Schutz gegen Wärmeverluste bieten und für zweischaliges Mauerwerk verwendet werden, sind ebenfalls in den Anforderungen des GEG 2024 enthalten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einblasdämmung, die häufig bei der nachträglichen Dämmung in Altbauten zum Einsatz kommt, wenn nicht genügend Platz für herkömmliche Dämmmaterialien vorhanden ist.

Was ist eine Einblasdämmung?

U-Wert und Mindestwärmeschutz

Der U-Wert ist ein wichtiger Faktor, wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen geht. Er misst die Menge an Wärme, die durch ein Bauteil hindurchgeht. Daher wird dieser Wert auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet. Diese Angabe ist wichtig für die Bewertung der Bauteilverfügbarkeit. 

Um den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 zu erfüllen, muss die oberste Geschossdecke einen Wärmedurchlasswiderstand von mindestens R=0,90 m²K/W erreichen. Wer die Maßnahmen zur Dämmung durch eine Förderung finanziell unterstützen möchte, soll zudem einen Wert von λ ≤ 0,035 W/(m·K) oder weniger erreichen.

Die Wärmeleitfähigkeit ist der zentrale bauphysikalische Kennwert zur Beurteilung von Dämmstoffen; ein geringerer Wert bedeutet eine verbesserte Dämmfähigkeit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Feuchtigkeit in Dämmstoffen deren Wärmeleitfähigkeit erhöht und dadurch die Dämmwirkung verringert, was zu höheren Energieverlusten führen kann.

Dämmstoffe und ihre Eigenschaften

Bei der Auswahl der richtigen Dämmstoffe gibt es viele Faktoren zu beachten. Es gibt verschiedene Materialien, die verwendet werden können, um den U-Wert einzuhalten. Dazu gehören synthetische oder mineralische Dämmstoffe sowie Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen oder Recycling-Produkte. Die Auswahl des Dämmstoffs sollte unter Berücksichtigung der Wärmeleitgruppe und der Wärmeleitstufe getroffen werden, um die Effizienz der Wärmedämmung sicherzustellen.

Die Dämmstoffe haben unterschiedliche Eigenschaften

Jeder Dämmstoff hat individuelle Vor- und Nachteile. Zum Beispiel bietet XPS eine gute Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit und spart damit mehr Energie, während Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen nachhaltiger sind. 

Diese Aspekte müssen im Kontext der baulichen Anforderungen und Umweltaspekte evaluiert werden. Die Experten von VARM helfen dir, den für dich optimalen Dämmstoff zu finden.

Mineralische und synthetische Dämmstoffe

Mineralische und synthetische Dämmstoffe wie EPS und Glaswolle haben ihre eigenen Vorteile. Sie sind diffusionsoffen, brennen nicht und verrotten nicht, sodass sie sich für verschiedene Dämmmethoden wie beispielsweise die Fassadendämmung eignen.

Einblasdämmstoffe sind besonders nützlich bei der nachträglichen Dämmung in Altbauten, wenn nicht genügend Platz für herkömmliche Dämmmaterialien vorhanden ist. Sie bieten eine schnelle und effiziente Lösung, um Wärmeverluste zu minimieren und die Energieeffizienz zu steigern. Daher ist diese Methode zum Dämmen minimalinvasiv.

Was die Dämmung bringt, zeigt diese Infografik:

Kostenvergleich ungedämmtes Haus vs. gedämmtes Haus

Ausnahmen von der Dämmpflicht

Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Dämmpflicht, die für spezielle Gebäudetypen oder unter bestimmten Umständen gelten. 

So können beispielsweise Gebäude unter Denkmalschutz oder mit erhaltenswerter Bausubstanz gemäß § 105 GEG von der Dämmpflicht ausgenommen sein. Auch wenn Dächer und oberste Geschossdecken bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 aufweisen, besteht keine Nachrüstpflicht.

Die Dämmpflicht gilt nicht für alle Gebäude.

Es gibt auch Fälle, in denen keine Nachrüstpflicht besteht, wenn die Investition in die Dämmung sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist amortisieren würde. In der Regel nennt die aktuelle Rechtssprechung einen Zeitraum von 10 Jahren. Dabei musst du jedoch beachten, dass dies eventuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein kann. 

Ausnahmen für Altbauten

Dabei definiert § 102 GEG im Einzelnen, dass eine unbillige Härte vorliegt, wenn die Aufwände für eine Renovierung im Unverhältnis zum Wert der Immobilie stehen. In diesem Zusammenhang spielen die Preisentwicklung sowie die Preise für Treibhausgase, die auf dem europäischen sowie nationalen Emissionshandel basieren, eine Rolle. Ferner können auch persönliche Gründe zu so einem Härtefall spielen.

Altbauten sind in einigen Fällen von der Dämmpflicht ausgenommen. Dächer von Gebäuden, die vor dem 31. Dezember 1983 errichtet wurden, oder deren Dächer nach energiesparrechtlichen Vorschriften erneuert wurden, sind beispielsweise von der Dämmpflicht ausgenommen. 

Bei selbst genutzten Häusern mit bis zu zwei Wohnungen, deren Eigentümer seit dem 01.02.2002 dort wohnen, besteht keine Pflicht zur Dachdämmung. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Besitzer jedoch innerhalb von zwei Jahren eine entsprechende Dämmung vornehmen.

Eigentümer von Immobilien, wie zum Beispiel einem Haus, die vor 1984 gebaut wurden, müssen bei einer Außenputzerneuerung die gesetzlich vorgegebenen Dämmwerte der Fassade einhalten. Darüber hinaus ist bei Sanierungsarbeiten an Altbauten, die mehr als 10 % eines Bauteils betreffen, eine Dämmung des betroffenen Bauteils gesetzlich vorgeschrieben. 

Wie du dennoch Dämmungen im Altbau umsetzen kannst, beschreiben wir hier.

Ausnahmen bei begrenztem Platz und Einblasdämmung

In einigen Fällen erlaubt das GEG Abweichungen von der Dämmpflicht bei begrenztem Platzangebot, bei Verwendung von Einblasdämmung und bei der Nutzung von Naturdämmstoffen.

Experten-Tipp von VARM

Einblasdämmung im Altbau: Einblasdämmstoffe kommen häufig bei der nachträglichen Dämmung in Altbauten zum Einsatz, wenn nicht genügend Platz für herkömmliche Dämmmaterialien vorhanden ist.

Chris, Experte von VARM

Mit der Einblasdämmung von VARM Dämmpflicht umsetzen!

Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten

Staatliche Förderungen können eine große Hilfe sein, wenn es um die Finanzierung von Dachsanierungen geht. In Deutschland gibt es verschiedene finanzielle Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die für solche Projekte zur Verfügung stehen. Diese Fördermittel sollen die Energieeffizienz des Hauses durch Sanierungsmaßnahmen verbessern.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Finanzierung für deine Dämmung zu erreichen, sodass du die Dämmpflicht leichter erfüllen kannst

Die Fördermittel stehen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aus verschiedenen Programmen zur Verfügung. Die Höhe der Förderung ist von der erreichten Energieeinsparung abhängig, wobei höhere Einsparungen zu höheren Förderungen führen können. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Fördermittel für die Wärmedämmung in der Regel gewährt werden, wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen des U-Werts übertroffen werden.

BAFA-Förderung für Dachsanierung: Bis zu 20 % Zuschuss sichern!

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet die deutsche Bundesregierung umfangreiche Fördermöglichkeiten an, um den energetischen Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu verbessern. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die BEG teilt sich in verschiedene Programme auf. Die Durchführung übernehmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mehr zur KfW erfährst du in diesem Artikel.

Die BEG-Förderprogramme sind in die Kategorien Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden unterteilt. Für Dachsanierungen stehen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) diverse Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse und Kredite zur Verfügung.

Um für BEG-geförderte Sanierungsmaßnahmen infrage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein geforderter Ziel-U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K) für die oberste Geschossdecke muss erreicht werden. Bei der Fassadendämmung hingegen muss mittels des Einblasverfahren kein spezifischer U-Wert erreicht werden. Stattdessen ist die Wärmeleitfähigkeit der entscheidende Faktor.
  • Seit 2023 sind auch Eigenleistungen bei Dachsanierungen förderfähig.
  • Die Bestätigung eines Energieberaters über die Materialkosten ist notwendig.
  • Solange beim genutzten Material λ ≤ 0,035 W/(m·K) ist, ist die Einblasdämmung förderfähig. VARM verwendet ausschließlich Materialien, die diesen Wert oder sogar geringere Werte erreichen.

Höhe der BAFA-Förderung

Die Höhe der Förderung durch das BAFA kann bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten umfassen, mit spezifischen Mindestinvestitionsvolumina und festgelegten Obergrenzen je nach Maßnahme. Details dazu findest du in unserem Artikel zum Thema BAFA Förderung.

Für eine Dachdämmung beispielsweise beträgt der Fördersatz üblicherweise 15 % der förderfähigen Ausgaben und mit iSFP-Bonus 20 %, wobei das Mindestinvestitionsvolumen für die Beantragung eines Zuschusses bei 2.000 € brutto liegt. Diese finanzielle Unterstützung kann einen erheblichen Anreiz für Hausbesitzer darstellen, in die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu investieren.

KfW-Kredit und Zuschüsse für das Dämmen

Die KfW bietet ebenfalls Unterstützung für Dachsanierungen an. Diese umfassen verschiedene Dämmmethoden, auch in Kombination mit Photovoltaikanlagen, und bestehen aus Kreditoptionen mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit und Tilgungszuschüssen von 5 bis 45 %. Der Beitrag zur Energieeffizienz und Umweltschutz ist hierbei ein wichtiger Aspekt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Anträge für KfW-Fördermittel vor Beginn der Sanierung gestellt werden müssen und die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten für die Baubegleitung ebenfalls gefördert werden kann. VARM informiert dich hier über alles Wichtige zur Einblasdämmung-Förderung.

VARM kann dir einen passenden Berater bei Bedarf vermitteln, damit du das Maximum aus deiner Sanierung holst. Darüber hinaus bieten auch Länder und Gemeinden eigene regionale Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Sanierungen an.

Darauf achten wir bei der Umsetzung der Dämmpflicht

Um den gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu entsprechen, sondern um langfristige Vorteile zu erzielen, sollte die Einhaltung der U-Wert Höchstgrenzen nach dem Gebäudeenergiegesetz möglichst deutlich unterschritten werden.

Die Experten von VARM sehen bei der Hausbesichtigung genau hin

Daher ist vor der Umsetzung von Dämmmaßnahmen eine genaue Zieldefinition sinnvoll, da technisch oftmals bessere Werte als gesetzlich gefordert umsetzbar sind, was über die Jahre zu Kosteneinsparungen führen kann. Unsere Experten helfen dir hier, das meiste herauszuholen, indem wir beispielsweise die Entstehung von neuen Wärmebrücken vermeiden. Insbesondere Bauteile sind dabei im Fokus der Betrachtung.

Hol dir die Experten von VARM für deine Einblasdämmung!

VARM als Rundum-Partner für die Umsetzung der Dämmpflicht

Für komplexe oder umfassende Dämmmaßnahmen ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten unerlässlich, um Fehler und Gebäudeschäden zu vermeiden. Hier kommt VARM ins Spiel: 

Als qualifizierter Partner hilft dir VARM dabei, deiner gesetzlichen Pflicht das Haus zu dämmen nachzukommen. Wir stellen sicher, dass deine Dämmmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen beziehungsweise diese übertreffen und gleichzeitig steigern nachhaltig die Energieeffizienz deines Hauses. Dabei profitierst du von unserer jahrelangen Fachkenntnis im Bereich Dämmen und Sanierung. 

Wir beraten dich zum richtigen Dämmstoff und achten darauf, Wärmebrücken zu schließen. Zudem ist unsere Einblasdämmung sehr vielseitig sowie in vielen Fällen kostengünstiger als andere Dämmmaßnahmen

Fazit – Dämmpflicht erfüllen leicht gemacht mit VARM

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Dämmpflicht und das Gebäudeenergiegesetz wichtige Aspekte sind, die Hausbesitzer berücksichtigen müssen. Es ist wichtig, die richtigen Dämmstoffe auszuwählen, die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und staatliche Förderungen zu nutzen. Eine gute Wärmedämmung wird immer mehr zur gesetzlichen Vorschrift und schont deinen Geldbeutel nachhaltig, indem die Energiekosten gesenkt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter der Dämmpflicht?

Die Dämmpflicht bezieht sich auf gesetzliche Vorgaben, die Haus- und Immobilienbesitzer dazu verpflichten, bestimmte Teile ihrer Gebäude zu dämmen, um Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Diese Anforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.

Für wen gilt die Dämmpflicht?

Die Dämmpflicht gilt in der Regel für Eigentümer von Bestandsgebäuden, wobei es spezifische Anforderungen für Neubauten gibt. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit geringem Jahresenergiebedarf.

Bis wann müssen alle Häuser gedämmt sein?

Alle Häuser müssen bis 2030 mindestens auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden und bis 2033 auf den Standard D. Dies erfordert Maßnahmen wie eine verbesserte Dämmung oder moderne Heizsysteme.

Wann entfällt die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke?

Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke entfällt, wenn das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 genügt, solange der Dämmwert nicht niedriger als 0,24 W/(m2K) ist.

Welche Dächer müssen gedämmt werden?

Dem Gesetz nach müssen die oberste Geschossdecke und das Dach gedämmt werden, um die Wärmeschutzauflagen zu erfüllen. Ausnahmen bestehen, wenn der Mindestwärmeschutz bereits eingehalten wird.

Welche Gebäudeteile müssen vorrangig gedämmt werden?

Typischerweise müssen die oberste Geschossdecke oder das Dach und Außenwände sowie Kellerdecken gedämmt werden, um den Wärmeverlust zu minimieren. Die genauen Anforderungen können je nach Gebäudetyp und Zustand variieren.

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