
Bis zu 20 % sparen: So nutzt du die Einblasdämmung-Förderung richtig
Manche schrecken vor dem Thema Förderung zurück – zu kompliziert, zu bürokratisch. Doch gerade bei der energetischen Sanierung ist der Zugang heute so klar geregelt wie selten zuvor. Wer in den Wärmeschutz investiert, kann sich einen großen Teil der Kosten erstatten lassen. Besonders die Kombination aus Einblasdämmung und Förderung lohnt sich: Bis zu 20 % Zuschuss gibt es für Hausbesitzer, die Fassade, Dach oder Decke nachrüsten. Was dabei zählt, erklären wir dir hier.
Was dich auf dieser Seite erwartet:
Jede Einblasdämmung-Förderung im Detail
Die Einblasdämmung-Förderung ist nicht an ein einzelnes Programm geknüpft, sondern verteilt sich auf mehrere staatliche Maßnahmen. Je nach Ausgangslage greifen unterschiedliche Instrumente – vom Steuerbonus über § 35c EStG bis zum direkten Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wer Maßnahme und Förderweg richtig kombiniert, spart nicht nur Energie, sondern auch Investitionskosten.
BEG-Zuschuss als Einblasdämmung-Förderung
Die Einblasdämmung-Förderung im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) wird direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Sie richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden, die gezielt einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle umsetzen – darunter auch die nachträgliche Dämmung von Fassaden, Dächern oder Decken. Ziel der Förderung ist es, die Energieeffizienz bestehender Gebäude zu verbessern und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.
Die Einblasdämmung-Förderung über das BAFA umfasst standardmäßig 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 20 %.
Der maximal förderfähige Betrag liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bei 60.000 €. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden und vorab über einen registrierten Energieeffizienz-Experten beantragt werden.
Pro & Kontra der Einblasdämmung-Förderung über das BAFA
Vorteile:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
iSFP-Bonus von +5 % möglich
Klare Förderrichtlinien & Standards
Zuschüsse bis 60.000 € je Wohneinheit
Nachteile:
Antrag nur vor Maßnahmenbeginn möglich
Energieeffizienz-Experte verpflichtend
Technische Nachweise und U-Wert-Vorgaben erforderlich
Nicht kombinierbar mit Steuerbonus nach § 35c EStG
Die Einblasdämmung-Förderung mit dem BAFA in der Praxis
Technische Projektbeschreibung: Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und prüft, ob die Dämmmaßnahme förderfähig ist. Für Außenwände mit Einblasdämmung gelten z. B. Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien (λ ≤ 0,035 W/mK).
Antragstellung beim BAFA: Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme digital über das Online-Portal des BAFA gestellt. Die TPB, eine Kostenschätzung und alle erforderlichen Nachweise sind Teil des Antrags.
Durchführung der Maßnahme: Die Dämmung wird durch ein Fachunternehmen umgesetzt. Die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen des BEG entsprechen.
Verwendungsnachweis & Auszahlung: Nach Abschluss werden Rechnungen, Fotos, technische Datenblätter und ein Abschlussbericht durch den Energieberater eingereicht. Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Steuerbonus (§ 35c EStG): Die steuerliche Einblasdämmung-Förderung
Wer seine energetische Sanierung nicht über einen Zuschuss finanzieren will, kann auf die steuerliche Einblasdämmung-Förderung nach § 35c EStG zurückgreifen. Statt eines direkten Geldtransfers werden bis zu 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen. Die Förderung gilt für privat genutzte Wohngebäude und kann für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassaden-, Dach- oder Deckendämmung genutzt werden.
Im Gegensatz zum BEG-Zuschuss entfällt bei dieser Art der Einblasdämmung-Förderung das Antragsverfahren vor Beginn der Maßnahme. Der Bonus wird rückwirkend geltend gemacht – und eignet sich besonders dann, wenn klassische Förderprogramme nicht greifen oder bereits ausgeschöpft sind. Voraussetzung ist, dass das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und die Maßnahme zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 durchgeführt wurde.
Pro & Kontra der steuerlichen Einblasdämmung-Förderung nach § 53c EStG:
Vorteile:
Kein Antrag vor Beginn erforderlich
Auch Materialkosten sind steuerlich absetzbar
Bis zu 40.000 € Steuerbonus pro Objekt
Keine Pflicht zur Einbindung eines Energieberaters
Nachteile:
Nur bei selbst genutztem Wohnraum möglich
Steuerentlastung verteilt sich auf drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Keine Kombination mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen möglich
Bonus greift nur, wenn genug Steuerlast vorhanden ist
Die Einblasdämmung-Förderung nach § 53c EStG in der Praxis
Maßnahme umsetzen: Die Dämmung muss fachgerecht durch ein qualifiziertes Unternehmen wie VARM erfolgen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Bescheinigung sichern: Das Unternehmen stellt eine amtlich vorgegebene Bescheinigung aus, die den energetischen Standard der Maßnahme bestätigt.
Steuererklärung einreichen: Die Aufwendungen werden in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht – inklusive aller Belege. Die Steuerermäßigung erfolgt automatisch im Rahmen der Veranlagung.
Wann lohnt sich welche Einblasdämmung-Förderung?
Die Wahl zwischen Zuschuss und Steuerbonus ist weniger eine Frage des Fördersatzes als der Gesamtsituation. Wer ohnehin mit einem Energieberater arbeitet oder einen Sanierungsfahrplan in Auftrag geben will, nutzt mit dem BAFA-Zuschuss die klarere Struktur und profitiert von der höheren Fördergrenze. Besonders bei umfangreicheren Maßnahmen, mehreren Wohneinheiten oder einer langfristig geplanten Sanierung rechnet sich diese Option. Auch weil diese Art der Einblasdämmung-Förderung vorab verbindlich zugesagt wird und in der Regel schneller liquiditätswirksam wird.
Anders sieht es aus, wenn keine Beratung geplant ist oder die Maßnahme kurzfristig umgesetzt wurde. In solchen Fällen kann die steuerliche Einblasdämmung-Förderung der praktikablere Weg sein, vor allem bei Einfamilienhäusern mit moderatem Sanierungsbudget. Auch wer seine Maßnahme bereits durchgeführt hat und nun rückwirkend eine Entlastung sucht, ist mit § 35c EStG auf der sicheren Seite. Zwar entfällt hier die sofortige Auszahlung, doch über die Einkommensteuer können bis zu 20 % der Investition über drei Jahre hinweg zurückfließen, ganz ohne vorherigen Antrag.
Entscheidend ist also nicht nur die Förderhöhe, sondern auch die eigene Planungstiefe, der zeitliche Rahmen und der Anspruch an die administrative Abwicklung. Während der Zuschuss über das BAFA systematischer und planbarer ist, bietet der Steuerbonus mehr Freiheit – allerdings auch mehr Eigenverantwortung.
KfW-Kredit: Die kreditbasierte Einblasdämmung‑Förderung
Die Einblasdämmung‑Förderung kann auch über zinsgünstige Kredite der KfW erfolgen, vor allem im Rahmen der BEG-Kreditlinien wie dem Programm “Wohngebäude – Kredit (261)”. Statt eines direkten Zuschusses gibt es finanzielle Vorteile durch günstige Zinsen und Tilgungszuschüsse, die die Rückzahlung reduzieren.
Mit diesem Ansatz lassen sich größere Sanierungsmaßnahmen finanzieren – auch über die reine Dämmung hinaus – und gleichzeitig durch staatliche Unterstützung entlasten. Ein Energieeffizienz-Experte muss auch hier eingebunden werden, damit die Anforderungen der KfW erfüllt sind.
Pro & Kontra der KfW Einblasdämmung-Förderung
Vorteile:
Größere Projekte finanzierbar: Kreditsummen bis zu 150.000 € je Wohneinheit möglich.
Günstige Zinsen und Tilgungszuschüsse mindern effektiv die Rückzahlung.
Flexibilität in der Umsetzung: Die Maßnahmen müssen nicht allein auf Dämmung beschränkt sein.
Kombination mit anderen Förderinstrumenten möglich (je nach Programmteil).
Nachteile:
Der Kredit muss aufgenommen werden; es handelt sich nicht um einen reinen Zuschuss.
Rückzahlung & Zinsbelastung bleiben, auch wenn sie gemildert sind.
Erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und Nachweise technischer Standards.
Tilgungszuschüsse variieren je nach Effizienzhausstandard – nicht jeder Standard bietet denselben Vorteil.
Die KfW Einblasdämmung-Förderung in der Praxis:
Projektplanung & Experten-Einbindung: Ein registrierter Energieeffizienz-Experte prüft die Maßnahmen, kalkuliert Kosten und erstellt den erforderlichen Nachweis, damit die Sanierung den KfW-Anforderungen entspricht.
Antrag über Finanzierungspartner: Der Kredit wird über eine Bank oder ein Kreditinstitut beantragt, das mit der KfW zusammenarbeitet. Der Antrag enthält technische Daten, Kostenschätzung und Nachweise.
Durchführung der Maßnahmen: Das Fachunternehmen führt die Einblasdämmung und ggf. zusätzliche Maßnahmen durch. Die Ausführung muss den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.
Tilgungszuschuss & Rückzahlung: Abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard wird ein Tilgungszuschuss gewährt, wodurch ein Teil des Kredits erlassen wird. Die verbleibende Kreditsumme ist zurückzuzahlen, aber zu deutlich verbesserten Konditionen.
Einblasdämmung: Förderung vs. KfW-Kredit?
Die KfW-Finanzierung als Einblasdämmung-Förderung richtet sich an Eigentümer, die ihre Maßnahme nicht vollständig aus Eigenmitteln bezahlen können oder ohnehin eine umfassendere energetische Sanierung planen. Im Gegensatz zum BAFA-Zuschuss oder dem Steuerbonus nach § 35c EStG steht hier die langfristige Finanzierung im Vordergrund, unterstützt durch vergünstigte Zinssätze und mögliche Tilgungszuschüsse.
Besonders sinnvoll ist der Kredit bei größeren Vorhaben, bei denen mehrere Maßnahmen kombiniert werden – etwa Dämmung, Fenstertausch und Heiztechnik. In solchen Fällen lässt sich der gesamte Sanierungsumfang über einen einzigen Kredit finanzieren und durch Förderkomponenten abfedern. Auch wer keine ausreichende Steuerlast mitbringt oder seine Liquidität schonen will, profitiert von der Flexibilität der KfW-Förderung.
Voraussetzung ist eine genaue Projektplanung und die Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner. Für kleinere Einzelmaßnahmen oder kurzfristig angesetzte Dämmprojekte ist der klassische Zuschuss in der Regel einfacher umzusetzen. Und wer die Sanierung komplett aus Eigenmitteln bezahlt, kann mit dem Steuerbonus oder der Zuschussvariante oft effizienter fördern. Die kreditbasierte Einblasdämmung-Förderung ist damit kein Ersatz, sondern eine Ergänzung – mit besonderem Potenzial für größere, mehrstufige Modernisierungen.
Auch regional möglich: Einblasdämmung-Förderung vor Ort
Neben den bundesweiten Programmen lohnt sich auch der Blick auf regionale oder kommunale Angebote. Viele Bundesländer und Städte ergänzen die zentrale Einblasdämmung-Förderung durch eigene Zuschüsse, Boni oder Darlehen. Häufig gelten besondere Bedingungen für nachhaltige Materialien oder besonders effiziente Dämmstandards.
Wer plant, die Außenwände, das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen zu lassen, sollte sich daher nicht allein auf BAFA, KfW oder Steuerbonus verlassen. Je nach Standort kann eine zusätzliche Förderung möglich sein. Manche Programme sind an bestimmte Kriterien gebunden, andere arbeiten mit festen Fördersätzen oder lokal begrenzten Budgets.
Ein kurzer Abgleich mit den Landes- oder Stadtportalen kann sich lohnen, gerade wenn die Maßnahme ohnehin ansteht. Denn richtig kombiniert kann eine Einblasdämmung-Förderung deutlich mehr leisten als erwartet.
Bei der Landesförderung ist zu beachten:
Die Förderbedingungen (z. B. Förderungssumme, Materialien, Nachweispflichten) variieren stark von Land zu Land.
Manche Programme verlangen, dass die bundesweite Förderung bereits ausgeschöpft wird oder zumindest beantragt ist.
Manche kommunalen Zuschüsse setzen auf lokale Klimaziele oder Energieeffizienzquartiere – oft mit Priorisierung von Vorhaben, die über die Basisanforderungen hinausgehen (z. B. Passivhausqualität, nachhaltige Materialien).
Es kann sein, dass Anträge auf Landesförderung vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden müssen, oder dass bestimmte Fristen gelten.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Einblasdämmung
Hier findest Du alles Wichtige rund um die Förderung von Einblasdämmung – kompakt und verständlich erklärt.
Wissenswertes zu Dämmung
Jetzt Anfrage stellen
Lass Dich schnell und kostenfrei von einem unserer Experten beraten.