BAFA-Förderung Dämmung 2026: Die neuen Bedingungen ab 21. Juli einfach erklärt
bafa förderung dämmung 2026 wurde gerade neu geregelt: Der Haushaltsausschuss hat die Änderungen am 8. Juli 2026 beschlossen, in Kraft treten sie zum 21. Juli 2026. Wer eine förderung einblasdämmung 2026 plant oder eine Fassade dämmen lassen will, sollte vor allem eine Neuerung kennen: den isfp bonus 2026 dämmung. Er g
bafa förderung dämmung 2026 wurde gerade neu geregelt: Der Haushaltsausschuss hat die Änderungen am 8. Juli 2026 beschlossen, in Kraft treten sie zum 21. Juli 2026. Wer eine förderung einblasdämmung 2026 plant oder eine Fassade dämmen lassen will, sollte vor allem eine Neuerung kennen: den isfp bonus 2026 dämmung. Er gilt jetzt nur noch für größere Sanierungen. Gleichzeitig rückt damit eine oft unterschätzte Alternative in den Fokus: der Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 % – ganz ohne Energieberater und ohne Förderantrag.
Kurz gesagt: Ab dem 21. Juli 2026 bleibt die Grundförderung für Dämmmaßnahmen bei 15 % Zuschuss (+ 5 % mit iSFP), aber der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten – und nur auf den Betrag darüber. Eine typische Einblasdämmung um 10.000 € bekommt dadurch meist nur noch 15 % statt 20 %. Größere Projekte wie eine Fassadendämmung profitieren teilweise noch vom Bonus. Stand: Juli 2026.
Planst Du eine kleinere Maßnahme, etwa eine Dachboden- oder Kerndämmung per Einblasverfahren, solltest Du die neue Rechnung kennen, bevor Du ein Angebot einholst. Sanierst Du größer, profitierst Du vom Bonus weiterhin – nur eben anders berechnet als bisher.
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Das Thema kurz und kompakt
Ab 21. Juli 2026 bleibt die Grundförderung bei 15 % Zuschuss, der iSFP-Bonus (+5 %) greift aber erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten.
Eine typische Einblasdämmung um 10.000 € bekommt dadurch meist keinen iSFP-Bonus mehr – nur noch 15 % statt 20 %. Unser Tipp: Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt bei selbstgenutzten Häusern weiterhin 20 % – ohne Energieberater und ohne Antrag vor Baubeginn.
Bei größeren Projekten wie einer Fassadendämmung sinkt der maximale Zuschuss mit iSFP rechnerisch von 12.000 € auf 10.500 €.
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 gilt ein Antragsstopp bei BAFA und KfW wegen der Systemumstellung.
Offen bleibt, ob der iSFP-Bonus künftig erst ab der zweiten Sanierungsmaßnahme greift – das ist bislang nicht offiziell von der BAFA bestätigt.
Kurzantwort: Was ändert sich ab 21. Juli 2026?
Die Kernänderung in einem Satz
Ab dem 21. Juli 2026 gilt bei der BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen) für Dämmung: Die Grundförderung bleibt bei 15 % Zuschuss (+ 5 % mit iSFP). Neu ist, dass der iSFP-Bonus nur noch gewährt wird, wenn die förderfähige Investition mindestens 30.000 € beträgt – und dann nur für den Betrag, der diese Grenze übersteigt. Bei einer Einblasdämmung mit rund 10.000 € Kosten fällt der Bonus damit in der Regel komplett weg. Genau deshalb lohnt jetzt der Blick auf den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % statt 15 % – und deutlich weniger Aufwand.
Was diese Änderung für Deine Planung bedeutet
Drei Zahlen zeigen, was sich wirklich ändert:
Die Basisförderung bleibt unverändert bei 15 % der förderfähigen Kosten (Quelle: BAFA, Informationen für Antragstellende, Stand 21.07.2026).
Der iSFP-Bonus (+5 %) gilt künftig nur noch auf den Betrag über 30.000 € förderfähiger Kosten – vorher zählte er auf die gesamte Investition (Quelle: Haushaltsausschuss-Beschluss vom 8. Juli 2026).
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 bleibt mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit unverändert bestehen (Quelle: enter.de, Stand Juli 2026).
Damit betrifft die Änderung vor allem kleinere, einzelne Maßnahmen – etwa eine Kerndämmung oder eine Dachbodendämmung per Einblasverfahren (Einblasdämmung Förderung). Wer ohnehin größer saniert, etwa mit einer kompletten Fassadendämmung (BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller), verliert vom Bonus nur einen Teil. Mehr zu den Rechenwegen findest Du auch bei der KfW Förderung Dämmung: Spare Kosten mit Einblasdämmung! und in der Übersicht 20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung.
Die neuen BEG-EM-Regeln für Dämmung: Alt vs. neu im Überblick
Die wichtigste Tabelle: Einblasdämmung und Fassadendämmung im Vergleich
Diese Tabelle vereinfacht bewusst und zeigt nur, was für die Dämmung wirklich zählt – ohne Heizung, ohne Fenster.
| Maßnahme (Invest) | Alt: Zuschuss mit iSFP | Neu ab 21.07.2026 | iSFP-Effekt |
|---|---|---|---|
| Einblasdämmung (~10.000 €) | 2.000 € (20 %) | 1.500 € (15 %) | Bonus entfällt, da Invest unter 30.000 € liegt |
| Fassadendämmung/WDVS (~45.000 €) | 9.000 € (20 %) | 7.500 € (15 % + 20 % auf Mehrbetrag) | Bonus bleibt, aber nur auf den Anteil über 30.000 € |
Quelle: Haushaltsausschuss-Beschluss vom 8. Juli 2026; BAFA, Informationen für Antragstellende (Stand 21.07.2026); energie-fachberater.de (Stand 15.07.2026).
Was das für typische Projekte heißt
So kommt die Neu-Spalte zustande:
Bei 10.000 € Invest: 15 % von 10.000 € = 1.500 €. Da die Kosten unter 30.000 € liegen, greift der iSFP-Bonus laut neuer Regel nicht mehr.
Bei 45.000 € Invest: 15 % auf die ersten 30.000 € = 4.500 €, plus 20 % (15 % + 5 % iSFP-Bonus) auf die restlichen 15.000 € = 3.000 €. Zusammen 7.500 €.
Bei einem maximal ausgereizten Projekt (60.000 € förderfähige Kosten mit iSFP): früher 20 % auf 60.000 € = bis zu 12.000 € Zuschuss – Marketing-Kurzform, abgeleitet aus 20 % von 60.000 € förderfähigen Kosten mit iSFP. Neu: 15 % auf 30.000 € (4.500 €) plus 20 % auf die weiteren 30.000 € (6.000 €) = 10.500 €.
Diese Rechenwege gelten pro Wohneinheit und Jahr. Bei Mehrfamilienhäusern kommt zusätzlich die Staffelung der förderfähigen Kosten dazu – mehr dazu im nächsten Abschnitt. Für die konkrete Kostenschätzung Deines Projekts lohnt ein Blick in die Kosten Dachdämmung oder in die Firmenübersicht Einblasdämmung Firma: schnell, nachhaltig & kosteneffizient.
| Thema | Weiterführender Artikel |
|---|---|
| Förderung im Detail | BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller |
| Einblasdämmung und Zuschuss | 20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung |
Was die iSFP-Änderung für Deine Dämmung konkret bedeutet
Die neue Regel Schritt für Schritt
Der iSFP-Bonus (+5 %) wird nur noch gewährt, wenn die förderfähige Investition mindestens 30.000 € beträgt.
Er gilt dann ausschließlich für den Betrag, der über dieser Grenze liegt – nicht mehr für die gesamte Summe.
Bei einer Einblasdämmung um 10.000 € bleibt es bei 15 % Zuschuss (+ 5 % mit iSFP als kanonische Formel), praktisch greift der Bonus hier aber nicht, weil die Kosten unter 30.000 € liegen.
Bei einer Fassadendämmung/WDVS um 45.000 € wirkt der Bonus auf die 15.000 €, die über der Grenze liegen – macht 3.000 € statt vorher 9.000 € Gesamtbonus-Effekt auf diesen Teilbetrag.
Die Entscheidung reduziert den iSFP-Bonus für typische Einblas-Aufträge deutlich – deshalb lohnt sich bei kleineren Maßnahmen ein genauer Blick auf Alternativen wie den Steuerbonus oder den KfW-Ergänzungskredit.
Frank Valentin
Energieberater, Planungsbüro Gabriela Bugs (Berlin)
Konkrete Folgen für Mehrfamilienhäuser und größere Projekte
Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Kostenobergrenzen: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit (Quelle: sofort-foerderung.de, Stand Juli 2026). Das heißt: Je mehr Wohneinheiten ein Gebäude hat, desto kleiner wird die förderfähige Summe pro zusätzlicher Einheit – und desto unwahrscheinlicher, dass eine einzelne Wohnung allein die 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus erreicht.
Ein zusätzlicher Punkt, den einige Quellen nennen: Der iSFP-Bonus soll erst ab der zweiten im Sanierungsfahrplan umgesetzten Maßnahme greifen, die erste Einzelmaßnahme bekäme dann nur die 15 % Grundförderung bislang keine direkte Bestätigung auf bafa.de gefunden, nur in Sekundärquellen beschrieben. Wer also erstmals nach iSFP saniert, sollte diesen Punkt vor der Antragstellung klären.
Mehr zur technischen Seite der Kerndämmung findest Du in der KfW Förderung Dämmung: Spare Kosten mit Einblasdämmung!, zur obersten Geschossdecke in der Dachbodendämmung begehbar: Warum Einblasdämmung die beste Wahl ist und zur Gesamtübersicht in der BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller. Einen ersten Förderüberblick liefert außerdem 20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung.
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Weitere Fördermöglichkeiten und was sich kombinieren lässt
KfW-Kredit, Steuerbonus und Baubegleitung
| Förderweg | Höhe / Deckel | Kombinierbar mit BAFA-Zuschuss? |
|---|---|---|
| KfW-Ergänzungskredit 358/359 | bis zu 120.000 € pro Wohneinheit | Ja, zusätzlich zum Zuschuss |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20 % der Kosten über 3 Jahre, max. 40.000 € pro Objekt | Nein, nicht für dieselbe Maßnahme |
| Fachplanung/Baubegleitung | 50 % der Kosten, max. 5.000 € (EFH) | Ja, zusätzlich zum Zuschuss |
Quelle: bafa.de; enter.de; schwaebisch-hall.de (jeweils Stand Juli 2026).
Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist seit der Reform für viele der attraktivste Weg: 20 % der Kosten als Ermäßigung direkt auf die Einkommensteuer (maximal 40.000 € Steuervorteil), verteilt über drei Jahre. Der große Vorteil liegt im Aufwand: kein Energieberater, kein Förderantrag vor Baubeginn, kein Bewilligungsrisiko. Du brauchst nur die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens – die stellen wir aus – und trägst die Beträge in der Steuererklärung ein. Voraussetzungen: selbstgenutztes Wohneigentum, das Gebäude ist älter als zehn Jahre, und Du zahlst genug Einkommensteuer, von der der Bonus abgezogen werden kann. Er ist aber keine Ergänzung zur BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme, sondern eine Alternative – Du musst Dich pro Maßnahme entscheiden.
Was nicht zusammen funktioniert
Zusätzlich zur Fachplanung wird auch die Energieberatung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit bis zu 50 % bezuschusst, gedeckelt auf 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern (Quelle: bafa.de). Nicht kombinieren lassen sich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Dämmmaßnahme am selben Bauteil. Möglich ist dagegen die Kombination aus BAFA-Zuschuss, KfW-Ergänzungskredit und Fachplanungszuschuss für ein und dasselbe Projekt.
Weiterführend: BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller, KfW Förderung Dämmung: Spare Kosten mit Einblasdämmung!, 20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung und die Übersichtsseite wissen.
Schritt für Schritt: So prüfst und beantragst Du die BAFA-Förderung 2026
Vor dem Angebot prüfen
Kostenschätzung einholen – am besten mit konkretem Angebot für Material und Einbau.
Prüfen, ob die förderfähigen Kosten insgesamt über 30.000 € liegen (dann ist der iSFP-Bonus relevant).
Falls ja: Energieberatung für den individuellen Sanierungsfahrplan beauftragen, bevor der Förderantrag gestellt wird.
Förderantrag vor Beginn der Maßnahme stellen – die Reihenfolge ist bei der BAFA-Förderung Pflicht.
Fachunterlagen, Rechnungen und Messprotokoll aufbewahren und nach Abschluss die Verwendungsnachweise einreichen.
Grundvoraussetzung für jede Förderung: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (Quelle: bafa.de). Technisch muss die Außenwand nach der Dämmung einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen, Dach und oberste Geschossdecke höchstens 0,14 W/(m²K) – bei der Kerndämmung im Hohlraum gilt eine Ausnahme, wenn der Zwischenraum vollständig mit Dämmstoff der Wärmeleitgruppe 035 verfüllt wird.
Viele Hausbesitzer:innen unterschätzen, dass der Antrag vor der Rechnung stehen muss. Wir klären das im ersten Beratungsgespräch, damit kein Zuschuss verloren geht.
Chris Steden
Leiter Kundenberatung und Vertrieb bei VARM
Antrag stellen und Fristen beachten
Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 gilt ein Antragsstopp bei BAFA und KfW wegen der technischen Systemumstellung auf die neuen Regeln; neue Anträge sind erst wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich (Quelle: energie-fachberater.de, Stand Juli 2026). Bereits vor dem 21. Juli 2026 zugesagte Förderanträge bleiben von der Reform unberührt und laufen unter den alten Bedingungen weiter (Quelle: fenstermaxx24.com). Die Mindestinvestitionssumme pro Förderantrag liegt unverändert bei 300 € brutto.
Was Du vor der Beauftragung noch prüfen solltest
Vor Vertragsunterschrift lohnt der direkte Vergleich: BAFA-Zuschuss (15 %, iSFP-Bonus nur auf Kosten über 30.000 €) gegen Steuerbonus nach § 35c EStG (20 %). Unsere klare Orientierung seit der Reform: Für selbstgenutzte Häuser mit Dämmkosten unter 30.000 € ist der Steuerbonus meist die bessere Wahl – mehr Prozent, weniger Aufwand, kein Energieberater. Die BAFA-Förderung bleibt vorn, wenn Du vermietest, wenig Einkommensteuer zahlst oder ein großes Projekt mit iSFP über 30.000 € bündelst und den Zuschuss lieber sofort statt über drei Steuerjahre bekommst. Mehr zur Firmenwahl unter Einblasdämmung Firma: schnell, nachhaltig & kosteneffizient, zur Förderdetailübersicht unter BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller sowie unter 20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung und wissen.
Spezialfälle und Grenzfälle: Wenn die Kosten knapp unter 30.000 € liegen
Ist Deine Einblasdämmung jetzt weniger förderfähig?
Eine einzelne Einblasdämmung – etwa Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk oder Dachbodendämmung der obersten Geschossdecke – bleibt förderfähig mit 15 % Zuschuss. Weniger förderfähig ist sie nur im Vergleich zur alten Regel, weil der iSFP-Bonus wegfällt, solange die Gesamtkosten unter 30.000 € bleiben. Das kann gerade kleinere, sinnvolle Einzelmaßnahmen wie eine Kellerdeckendämmung finanziell etwas unattraktiver machen als vorher.
Wann lohnt sich eine Aufstockung durch den iSFP noch?
Ein iSFP lohnt sich rechnerisch vor allem, wenn mehrere Maßnahmen gebündelt werden und die förderfähigen Kosten insgesamt über 30.000 € liegen – etwa Fassadendämmung plus Dachdämmung im selben Projektjahr. Liegt die Summe knapp darunter, verpufft der Bonus komplett, obwohl die Beratungskosten für den iSFP trotzdem anfallen. Das ist ein Grenzfall, den wir offen benennen: Wer nur eine kleine Maßnahme plant, sollte vorher durchrechnen, ob sich der zusätzliche Beratungsaufwand für den iSFP überhaupt noch trägt.
Ab 2027 ist zudem ein zusätzlicher 5-%-Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle geplant, ausdrücklich nicht für den Fenstertausch genaues Startdatum und exakte Prozenthöhe – Quellen widersprechen sich, teils wird bereits ab 21.07.2026 genannt. Das kann Dachdämmung an schlecht gedämmten Altbauten künftig wieder attraktiver machen.
Weiterführend: KfW Förderung Dämmung: Spare Kosten mit Einblasdämmung!, BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller, Kosten Dachdämmung und Dachbodendämmung begehbar: Warum Einblasdämmung die beste Wahl ist.
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Einblasdämmung mit VARM: Kosten, Material und Ablauf
Was Einblasdämmung realistisch kostet
Bei uns startet Einblasdämmung ab 25 €/m² (Quelle: varm.earth, Stand Juli 2026). Marktweit liegen die Preise je nach Bauteil und Aufwand zwischen 15 und 65 €/m² marktübliche Preisspanne laut öffentlichen Verbraucherportalen, keine feste VARM-Preiszusage. Mit der BAFA-Förderung von 15 % Zuschuss oder – bei selbstgenutzten Häusern oft einfacher – dem Steuerbonus von 20 % nach § 35c EStG sinkt der Eigenanteil spürbar – wie viel genau, hängt von Bauteil und Gesamtinvest ab.
| Bauteil | Verfahren | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Kerndämmung (zweischaliges Mauerwerk) | Einblasverfahren in den Hohlraum | rund 1 Tag |
| Dachboden / oberste Geschossdecke | Einblasverfahren, 10–20 cm Dämmstoffdicke | rund 1 Tag |
| Kellerdecke | Einblasverfahren oder Plattendämmung | rund 1 Tag |
Material, Bauteile und Dauer des Einbaus
Wir setzen je nach Bauteil und Einbausituation Zellulose, Glaswolle, EPS-Granulat, Holzfaser oder Steinwolle ein. Der Einbau dauert typischerweise einen Tag – ohne Gerüst und ohne Baustelle im Haus. Neben der Einblasdämmung bieten wir auch Wärmedämmverbundsysteme und Aufsparrendämmung an – beide Verfahren gehören fest zu unserem eigenen Leistungsspektrum.
Besonders in Norddeutschland ist Kerndämmung häufig die wirtschaftlichste Lösung: Über die Hälfte der Wohngebäude in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und NRW hat zweischaliges Mauerwerk mit Hohlraum – dort ist Einblasdämmung meist die passende Methode. In Süddeutschland überwiegt dagegen einschaliges Mauerwerk, dort sind andere Dämmverfahren häufig sinnvoller.
Bei der Kerndämmung entscheidet die vorhandene Hohlraumtiefe über die mögliche Dämmstoffdicke – deshalb prüfen wir das vor jedem Angebot genau, statt Standardwerte zu versprechen.
Sencan Safak
Experte für Einblasdämmung bei VARM
Mehr zur Firmenwahl und zum Ablauf: Einblasdämmung Firma: schnell, nachhaltig & kosteneffizient, zu Kosten im Detail Kosten Dachdämmung, zum Dachboden Dachbodendämmung begehbar: Warum Einblasdämmung die beste Wahl ist und zur Förderung Einblasdämmung Förderung.
Förder-Check und nächste Schritte mit VARM
So läuft der kostenlose Förder-Check ab
Wir schätzen im ersten Gespräch ein, welche Fördersätze für Dein Projekt realistisch sind, und zeigen, ob sich ein iSFP für Dich noch lohnt. Wichtig: Eine Förderzusage ist immer antragsabhängig – wir können keine Bewilligung versprechen, nur eine fundierte Einschätzung und Antragshilfe.
Auch wenn Du in der Nähe von Kassel wohnst, kannst Du den Förder-Check anfragen. Unsere Handwerker-Teams mit angestellten Meistern sind überregional unterwegs, mit fester lokaler Präsenz aktuell in Hamburg (4 Teams) und Minden (2 Teams) lokale Teampräsenz Kassel. Für die Wahl der richtigen Firma zählen aus unserer Sicht vor allem geprüfte Referenzen, klare Materialangaben, ein Messprotokoll nach dem Einbau und Erfahrung aus vielen vergleichbaren Projekten – nicht allein der Firmensitz.
Kontakt und weitere Beratung
Kurzes Gespräch zu Bauteil, Kosten und Zeitplan.
Einschätzung, ob die 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus relevant ist.
Bei Bedarf Vermittlung an Energieberatung für den individuellen Sanierungsfahrplan.
Angebot mit Materialangabe und Zeitfenster für den Einbau.
Mehr zur Förderung generell unter wissen, zu BAFA-Details unter BAFA-Förderung Dämmung: Für Fassade, Dach und Keller, zur KfW-Kombination unter KfW Förderung Dämmung: Spare Kosten mit Einblasdämmung! und zur Einblasdämmung-Förderübersicht unter 20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung.
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