Wie funktioniert die staatliche Förderung für die Einblasdämmung?

2.11.2023

11 Minuten

Die Einblasdämmung ist eine effektive Methode zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, und so gibt es in Deutschland mittlerweile natürlich auch staatliche Förderprogramme, die Hausbesitzer bei der Finanzierung dieser Maßnahme unterstützen. In diesem Artikel gehen wir ausführlich auf die verschiedenen Aspekte der Einblasdämmung und die staatlichen Fördermöglichkeiten ein, und integrieren dabei die neuesten Informationen aus dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.

Was ist Einblasdämmung?

Die Einblasdämmung ist eine moderne und effiziente Methode, um die thermische Isolierung von Gebäuden zu verbessern. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der energetischen Sanierung und trägt maßgeblich dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren und somit auch die Heizkosten zu senken. Damit ist sie besonders geeignet für schwer zugängliche Bereiche, wie Hohlräume in Wänden, Dächern oder Böden.

Die Funktionsweise und richtigen Materialien

Bei der Einblasdämmung werden kleine Dämmstoffpartikel in Hohlräume eingeblasen, wodurch eine lückenlose und nahtlose Isolationsschicht entsteht. Die verwendeten Materialien sind vielfältig und reichen von Zellulose, über Mineralwolle bis hin zu EPS-Perlen. Jedes Material hat seine spezifischen Eigenschaften und Vorteile, wobei alle darauf abzielen, eine hohe Wärmedämmung zu gewährleisten.

Vorteile der Einblasdämmung

Die Einblasdämmung bietet zahlreiche Vorteile. Sie ist schnell und ohne großen baulichen Aufwand umsetzbar, da die Dämmstoffe durch kleine Öffnungen in die Hohlräume eingebracht werden können. Dies spart Zeit und Kosten im Vergleich zu anderen Dämmmethoden. Zudem passt sich die Einblasdämmung perfekt an die Gegebenheiten vor Ort an, füllt jede Ritze und jeden Spalt und sorgt so für eine optimale Dämmwirkung.

Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit

Viele der verwendeten Materialien für die Einblasdämmung sind nachhaltig und umweltfreundlich. Zellulose, welche für die Dämmung von Dächern genutzt werden kann, beispielsweise wird aus recyceltem Zeitungspapier hergestellt und ist vollständig biologisch abbaubar. Auch die Langlebigkeit der Einblasdämmung trägt zur Nachhaltigkeit bei, da sie über viele Jahre hinweg ihre Dämmwirkung behält und somit den Energieverbrauch dauerhaft reduziert.

Anwendungsbereiche

Die Einblasdämmung eignet sich für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen. Sie kann sowohl bei Neubauten als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Besonders bei Altbauten, bei denen die Dämmung der Außenwände oft schwierig ist, bietet die Einblasdämmung hier eine effiziente Lösung.

Die Voraussetzungen für eine staatliche Förderungen

Um finanzielle Unterstützung für Einblasdämmung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beziehen sich auf das Gebäude selbst, den Zeitraum der Sanierung, die Ausführung der Maßnahmen und die Einhaltung technischer Standards.

Die Relevanz der Lage und des Alters des Gebäudes

Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden, um die Förderung für Einblasdämmung in Anspruch nehmen zu können. Zudem muss das Haus zu Beginn der Dämmung mindestens zehn Jahre alt sein. Diese Kriterien stellen sicher, dass die Fördermittel gezielt für die Verbesserung der Energieeffizienz von relevanten Wohngebäuden eingesetzt werden.

Im richtigen Zeitraum die Sanierung anpacken

Die staatliche Förderung ist für Sanierungen vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen haben und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein werden. Der Beginn der Bauausführung markiert hierbei den Startpunkt, es sei denn, es ist eine Baugenehmigung erforderlich. In diesem Fall gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Kenntnisgabe als Anfangspunkt.

Stets auf eine professionelle Ausführung achten

Die Dämmmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dieses muss die korrekte Ausführung in einer Fachunternehmererklärung bestätigen. Zudem muss bei der Beantragung der Förderung über die Einkommenssteuererklärung eine bereits beglichene Rechnung in deutscher Sprache vorliegen, die die Adresse des sanierten Objekts beinhaltet.

Was hat es mit dem U-Wert auf sich?

Der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt, wie hier ausführlich erläutert, die Wärmedämmeigenschaften der gesamten Baukonstruktion. Dafür sind die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien und die Dämmstoffdicke entscheidend. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmleistung. Dabei müssen bestimmte U-Werte eingehalten werden, die von der Art des Bauteils und der Konstruktion abhängen. Der U-Wert gibt die Wärmedämmeigenschaften der gesamten Baukonstruktion an und wird durch die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien und die Dämmstoffdicke bestimmt. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmleistung.

Was bei der Dämmung der Außenwand zu beachten ist

Zweischaliges Mauerwerk Keine U-Wert Anforderung, sondern Anforderung an Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit λ <= 0,035 W/(m∙K). Die Dämmstoffdicke entspricht der Dicke des Hohlraums.

Ziegelmauerwerk: U-Wert von 0,20, was einem Wärmeverbundsystem (WDVS) von ca. 15 cm entspricht.

Holzrahmenbau oder Mauerwerk mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade: U-Wert von 0,20, welcher mit Dämmplatten von ca. 20 cm erreicht werden kann.

Die erforderlichen U-Werte zur Dämmung von Dächern und Decken

Schrägdächer: U-Wert von 0,14, welcher mit einer Zwischensparrendämmung von ca. 15 cm + einer Aufsparrendämmung von ca. 15 cm oder Untersparrendämmung von ca. 5 cm erreicht werden kann.

Flachdach: U-Wert von 0,14, was einer Einblasdämmung von ca. 30 cm oder Dämmplatten von ca. 27 cm entspricht.

Oberste Geschossdecke: U-Wert von 0,14, welcher mit Einblasdämmung von ca. 30 cm oder Dämmplatten von ca. 25 cm erreicht werden kann.

Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen: U-Wert von 0,25, welcher mit Dämmplatten von ca. 13 cm erreicht werden kann.

Alle Werte verstehen sich natürlich als ungefähre Richtwerte – denn jedes Haus bedarf einer individuellen Betrachtung und Begutachtung, am besten durch einen qualifizierten Energieberater.

Tipp: Optimale Nutzung der Steuererleichterungen

Wenn Sie planen, Ihr Haus energetisch zu sanieren und dabei Einblasdämmung zu verwenden, ist es ratsam, die steuerlichen Erleichterungen optimal zu nutzen. Hier sind einige Tipps, wie Sie das Beste aus den verfügbaren Förderungen herausholen können:

1. Sorgfältige Planung

Planen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen sorgfältig und berücksichtigen Sie dabei den Zeitrahmen der Förderung. Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen genügend Zeit, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

2. Dokumentation

Bewahren Sie alle Rechnungen, Bescheinigungen und Dokumente sorgfältig auf. Sie benötigen diese Unterlagen für Ihre Steuererklärung und um nachzuweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

3. Steuerberater konsultieren

Es kann sinnvoll sein, eine Steuerberatung zu konsultieren, der Erfahrung mit energetischen Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen steuerlichen Aspekten hat. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen und sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Förderungen in Anspruch nehmen.

4. Fachgerechte Durchführung

Stellen Sie sicher, dass die Einblasdämmung von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt wird. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Erleichterungen, sondern stellt auch sicher, dass die Dämmung fachgerecht und effizient durchgeführt wird. Gemeinsam mit unseren Dämm-Spezialisten können wir Ihnen hier bei VARM ideal zur Seite stehen!

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Welche staatlichen Förderprogramme gibt es?

Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für Einblasdämmung bieten. Dazu gehören steuerliche Entlastungen und spezielle Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Der Weg über die steuerliche Entlastung für die Einblasdämmung

Die steuerliche Entlastung für energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich der Einblasdämmung, stellt eine signifikante finanzielle Unterstützung für Hauseigentümer dar. Seit dem 1. Januar 2020 ist es möglich, die Kosten für solche Maßnahmen in der Steuererklärung geltend zu machen, und das auf eine unkomplizierte Weise: Es ist keine vorherige Beantragung oder Anmeldung erforderlich.

Die gesetzlichen Grundlagen für die steuerliche Entlastung

Die steuerliche Förderung ist im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verankert, genauer unter §35c EStG. Dieses Gesetz legt fest, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Förderung abgewickelt wird.

Welche förderfähigen Maßnahmen es allgemein gibt

Die steuerliche Entlastung gilt für eine Vielzahl von Dämmmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Hauses verbessern. Dazu gehören:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken (z. B. Dachboden, Kellerdecke)
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Für die Förderung qualifizieren sich sowohl Materialkosten als auch Kosten für den fachgerechten Einbau und notwendige Umfeldmaßnahmen.

Die Höhe der Förderung

Die steuerliche Entlastung beträgt insgesamt 20 % der Sanierungskosten, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Im Jahr der Fertigstellung der Maßnahme können 7 % der Investitionssumme, maximal jedoch 14.000 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden. Im darauffolgenden Jahr gilt der gleiche Satz, und im dritten Jahr können 6 % der Kosten, maximal jedoch 12.000 Euro, geltend gemacht werden. Insgesamt ergibt sich so eine maximale Förderung von 40.000 Euro pro Objekt.

Hier eine kurze Beispielrechnung

Angenommen, die Kosten für die Einblasdämmung betragen 6.000 Euro, würde die steuerliche Entlastung wie folgt aussehen:

Im ersten Jahr der Fertigstellung:

7 % von 6.000 Euro = 420 Euro

Folgejahr:

7 % von 6.000 Euro = 420 Euro

Drittes Jahr:

6 % von 6.000 Euro = 360 Euro

Insgesamt ergibt sich so eine Steuerersparnis von 1.200 Euro.

Die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Entlastung nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombinierbar ist. Die Inanspruchnahme der Förderung nach §35c EStG schließt daher die Nutzung anderer Fördermittel für dieselben Maßnahmen aus.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Element der deutschen Förderlandschaft, wenn es um die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden geht. Sie ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und somit den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren.

Die BEG bietet hierbei verschiedene Fördermöglichkeiten, die sich in Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterteilen. Die Förderung kann für Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Einblasdämmung, oder für umfassende Sanierungen in Anspruch genommen werden.

Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie die Einblasdämmung, können Antragsteller Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme ab, bei einer Einblasdämmung beträgt der gesicherte Fördersatz 15%.

Umfassende Sanierungen

Bei umfassenden Sanierungen, die das Gebäude auf einen bestimmten Energieeffizienzstandard bringen, sind höhere Fördersätze möglich. Hierbei wird zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten (EEE), umgangssprachlich auch Energieberater genannt, ein individueller Sanierungsfahrplan aufgestellt, welcher dann insgesamt mit 20% staatlich gefördert wird.

Antragsverfahren und Voraussetzungen

Um eine Förderung im Rahmen der BEG zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zudem ist vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag mithilfe eines Energieberaters, zu stellen.

Fachunternehmen und technische Anforderungen

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, und es müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die gewünschten Energieeinsparungen auch tatsächlich erreicht werden.

Antragsstellung und Förderzusage

Bevor mit den Maßnahmen begonnen wird, muss allerdings ein Antrag bei der KfW-Bankengruppe oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Und erst nach Erhalt einer Förderzusage dürfen die Arbeiten beginnen.

Die wichtige Rolle des Energieberaters

Energieberater, im Fachjargon auch Energieeffizienz-Experten (EEE), genannt, spielen nicht nur, aber vor allem auch bei der Beantragung von staatlichen Förderungen eine sehr zentrale Rolle. Noch bevor Sie das Angebot von einem Fachbetrieb zur Dämmung Ihrer Fassade oder anderen Energieeffizienz-Maßnahmen offiziell annehmen, ist es allgemein ratsam, sich professionell beraten zu lassen.

Wieso man sich überhaupt von einem Energieberater beraten lassen sollte

Grundsätzlich gilt, dass man beim Hinzuziehen eines Experten oder einer Expertin mit Sicherheit keinen Fehler begehen – denn Energieberater sich dazu verpflichtet, unabhängig zu sein, sodass man sich sicher sein, eine objektive Beratung zu erhalten. Bei der Bestandsaufnahme eines Objekts schauen sich die Berater immer erst einmal den aktuellen Stand des Gebäudes an, um die vermeintlichen Schwachstellen zu identifizieren und dann einen breiten Bericht darüber zu erstellen, welche Energieeffizienz-Maßnahmen die größte Wirkung erzielen würden. Falls dabei festgestellt wird, dass es sich bei Ihrem Objekt um ein Gebäude mit einem doppelschaligen Mauerwerk handelt, ist die Einblasdämmung meist eine der ersten Maßnahmen, die empfohlen wird, um zügig und effektiv Heizkosten einzusparen.

Die Rolle des Energieberaters bei der Beantragung der staatlichen Förderung

Um die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei einer Einblasdämmung 15% der Kosten erstattet zu bekommen, benötigt man dann nämlich auf jeden Fall einen Energieberater. Während man nämlich die Förderung im Rahmen der Einkommenssteuer mit etwas Unterstützung durch den Fachbetrieb selber einreichen kann, muss der Antrag im Rahmen der BEG nämlich vom Energieberater persönlich gestellt werden. Der Grund hierfür liegt schlussendlich im bereits erklärten U-Wert. Dieser muss von ausgebildeten Experten berechnet und offiziell bestätigt werden, damit Sie die Förderung beantragen können. Wenn Sie im Rahmen der Einblasdämmung aber sowieso mehrere Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude planen, lohnt sich oft auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), mit welchen Sie weitere 5% der Kosten erstattet bekommen können. Wichtig ist bei der Förderung durch das BEG allerdings, dass für den Energieberater im Durchschnitt weitere Kosten von in etwa 500 Euro anfallen.

Fördermöglichkeiten der Kosten für den Energieberater

Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung können allerdings auch die Kosten für einen Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" zugelassen sind, zu 50 % steuerlich geltend gemacht werden. Somit halbieren sich also auch die Kosten für den Energieberater und Energieeffizienz-Maßnahmen, wie eine nachträgliche Dämmung, lohnen sich um so mehr!

Fazit

Die Einblasdämmung ist eine effektive Methode zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, und es gibt zahlreiche staatliche Fördermöglichkeiten, die Hausbesitzer dabei unterstützen können. Es ist wichtig, die verschiedenen Fördermöglichkeiten genau zu prüfen und die für das eigene Vorhaben passende Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Planung und Durchführung kann die Einblasdämmung einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Wohnkomfort leisten.

Die steuerliche Entlastung für Einblasdämmung bietet Hauseigentümern eine wertvolle Möglichkeit, die Kosten für energetische Sanierungen zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch die einfache Abwicklung und die signifikante finanzielle Unterstützung ist es ein attraktives Angebot, das bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollte.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Durch die Kombination von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen können sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen gefördert werden, wobei die Höhe der Förderung von verschiedenen Faktoren abhängt. Wichtig ist, dass die Antragsstellung vor Beginn der Maßnahmen erfolgt und alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Um dies sicherzustellen, muss der Antrag von einem Energieberater gestellt werden. Nur so kann die BEG einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

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